Stellungnahme zur Wärmeversorgung im Baugebiet Roither Berg

26. Februar 2024: Die EVW befindet sich mit zahlreichen Kunden am Roither Berg in rechtlichen Auseinandersetzungen und hat nach unserer Information vor ca. zwei Wochen viele Verträge fristlos gekündigt

Die EVW befindet sich mit zahlreichen Kunden am Roither Berg in rechtlichen Auseinandersetzungen und hat nach unserer Information vor ca. zwei Wochen viele Verträge fristlos gekündigt. Nun soll gemäß einem Rundschreiben von dieser Woche die Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Roither Berg offenbar eingestellt werden bzw. wurde dies offenbar auch tatsächlich in die Wege geleitet. Als einen von mehreren Gründen gibt die EVW für diesen Schritt an, dass sich die Gemeinde verweigert, die Turnhalle ans Wärmenetz anzubinden, obwohl hierzu ein Schulverbandsbeschluss aus dem Januar 2020 vorliegen würde. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Schulverband in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Wärmeversorgung der Schulturnhalle beraten hat und ein Beschluss zur Vorbereitung eines etwaigen Anschlusses mit engem Budgetrahmen vorbehaltlich weiterer Optimierungen gefasst wurde. Nachdem dem Schulverband zwei Monate später ein Vertragsentwurf zugesendet wurde, den die Arbeitsgemeinschaft für Fernwärme sowie die von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwaltskanzlei als problematisch und nicht unterschriftsreif bewerteten und auch weitere Vertragsverhandlungen nicht zielführend waren, wurde noch im Sommer 2020 von der Schulverbandsversammlung beschlossen, dass der Wärmeanschluss von diesem nicht mehr weiterverfolgt werden soll.

Ende 2020 wurde der Schulverband aufgelöst und die Gemeinde Wenzenbach arbeitete seither an einem Konzept für einen neuen Schulcampus. Dieses Konzept sieht unter anderem den Abriss der bestehenden Schulturnhalle aus statischen und wirtschaftlichen Gründen vor. Ferner soll über ein Nachhaltigkeitszertifikat eine Förderung generiert werden, die eine möglichst geringe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern voraussetzt. In Folge beschloss der Gemeinderat einstimmig ein Energiekonzept, dass keinen Nahwärmeanschluss vorsieht.

Da die EVW diese Entscheidung nicht akzeptieren will und nahezu drei Jahre nach diesem Vorgang Klage beim Landgericht eingereicht hat, wird der Sachverhalt gewiss in näherer Zukunft juristisch geklärt. Aus Gründen der Professionalität und Zweckmäßigkeit wollen wir die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien nicht über die Öffentlichkeit austragen, sondern das übliche Procedere wahren und würden uns dies auch von der EVW erwarten.

Zur Wärmeversorgung im Baugebiet: Diese fällt nicht unter die kommunale Daseinsvorsorge, sodass der Gemeinde keine Möglichkeiten zur Problemlösung über das öffentliche Recht gegeben sind. Unser Fachverband, der bayerische Gemeindetag, hat uns unlängst nochmals bestätigt, dass eine Kommune bei Nahwärmenetzen nicht als „Ausfallbürge“ eintreten kann. Die Wärmeversorgung ist somit privatrechtlich zu klären. Die Gemeinde hat der EVW angeboten, im Bedarfsfall Kontakt zu regionalen Energieversorgern mit mobilen Wärmewerk herzustellen. Wir hoffen für die Kunden der EVW, dass diese verantwortungsvoll Entscheidungen im Rahmen der mit den einzelnen Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen trifft. Aus den vorgenannten Gründen ist es nicht ansatzweise gerechtfertigt, geschweige denn zielführend, eigene Versäumnisse auf den Schulverband oder die Gemeinde abzuwälzen.